Drei Prozent mehr Lohn und Gehalt erhalten die
Beschäftigten im saarländischen Einzelhandel rückwirkend ab 1. April 2008.
Hinzu kommt eine Einmalzahlung für die Monate April 2007 bis März 2008 in Höhe
von 400 Euro (Auszubildende 150 Euro), für Teilzeitbeschäftigte anteilig.
Freiwillige Überbrückungsleistungen, die viele
Unternehmen bereits im Vorfeld gezahlt hatten, sind auf diese Leistungen
anrechenbar. Modifiziert werden bereits ab 1.7.2008 die Samstagszuschläge.
Hierauf einigten sich heute die Tarifparteien in Saarbrücken.
Der Landesverband Einzelhandel und Dienstleistung
Saarland e.V. äußert sich unter den gegebenen Umständen zufrieden über den
erzielten maßvollen Abschluss, der zugleich den Erhalt des Flächentarifvertrags
bedeutet. Der Tarifabschluss orientiert sich an den Abschlüssen in
Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz.
Hier die wesentlichen Eckpunkte des
Tarifabschlusses:
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Erhöhung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen um 3 Prozent
ab 1. 4. 2008
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Einmalzahlung von insgesamt 400 Euro bzw. 150 Euro für Auszubildende
(für April 2007 bis März 2008), Teilzeitbeschäftigte erhalten einen anteiligen
Betrag
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Wegfall der Zuschläge an Samstagen bis 18.30 Uhr (bisherige
Zuschlagsregelung galt ab 14.30 Uhr)
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Ausgleichszahlungen für entfallende Zuschläge in 2009 und 2010 für
Mitarbeiter/innen im Verkauf in Höhe von je 150 Euro jährlich (als
Vorsorgeleistung zur Altersvorsorge, als Wertguthaben auf einem Langzeitkonto
oder als Warengutschein einsetzbar)
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Laufzeit des Entgelttarifvertrages bis 31.3.2009
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Der Manteltarifvertrag wird rückwirkend ab dem 1.1.2007 wieder in
Kraft gesetzt, dieser ist erstmals zum 31.12.2010 kündbar.